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Honorarvereinbarungen 1 Allgemeines Für den deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) gelten die Preissätze der jährlich neu erscheinenden Honorar-Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing(MFM). Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Nutzungen, die während des Lizensierungsprozesses nicht angegeben wurden, auch nachträglich gemeldet werden müssen. Kosten entstehen für die Bereitstellung und die honorarpflichtige Nutzung. 2 Bereitstellungskosten Wir berechnen bei unseren Leistungen die folgenden Bereitstellungskosten:
3 honorarpflichtige Nutzung Bei der honorarpflichtigen Nutzung berechnen wir unsere Leistungen nach dem Verwendungszweck und unterscheiden in hierbei 3 Kategorien: 3.1 Printmedien Druckerzeugnisse: Redaktionelle Nutzung: Werbung: Kundenpräsentationen: 3.2 Elektronische Medien Elektronische Medien sind eine Kombination aus Wort und Bild, die
auf einem Bildschirm oder Monitor präsentiert werden. Wir verstehen
darunter Onlinedienste/World Wide Web. a) Art der Präsentation
Die Honorare für die Verwendung von Bildmaterial für Produkte sind sehr unterschiedlich. Generell gilt, je größer der Vertrieb und je bekannter das Bild, desto höher das Honorar. 3.4 Mehrfachnutzung Gleichzeitige Nutzung von Fotos für Print-Medien, elektronische Medien und Produkte müssen gemeldet werden und führen zu entsprechenden Zuschlägen. Zuschläge z.B.: Parallele Veröffentlichung in Druckerzeugnis und auf Website: zusätzlich zum Druckhonorar 50% des Online-Honorars.
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